https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pub ... nFile&v=44
Dort findet Ihr zunächst eine Zusammenfassung über die Regelungen der EU Datenschutz Grundverordnung und dann den gesamten Gesetzestext mit den dazu gehörigen Erwägungen der EU-Komission. Diese Erwägungen sind quasi die Erklärungen dazu, was die Komission mit den einzelnen Regelungen gemeint hat.
Bevor wir uns hier alle nun verrückt machen, konnte ich in der Informationsbroschüre folgende Aussagen finden, auf die wir uns verlassen können, weil sie von der Bundesdatenschutzbeauftragten zusammen gestellt wurde:
Anwendung der EU-Datenschutzverordnung auf Fotos, die zu privaten oder familiären Zwecken gemacht wurden:
Der Wortlaut des entsprechenden Gesetzestextes, nämlich des § 2 Abs. 2 Nr. 3 der EU Datenschutz Grundverordnung, hat sich gegenüber der zuvor ergangenen EU-Datenschutzrichtlinie anscheinend nicht geändert. Darum bleibt es in diesem Fall bei dem sehr weiten Auslegungsbereich des Datenschutzrechts.
Das heißt, dass die EU Datenschutz Grundverordnung nicht für die Herstellung von Fotos gilt, sofern diese von einer natürlichen Person zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
Dabei können auch soziale Netze oder Online-Tätigkeiten vorgenommen werden, so lange sie ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen.
Das bedeutet: wir können munter weiter Fotos machen und auch im Forum veröffentlichen, solange wir es nicht in einem beruflichen Zusammenhang machen oder damit Geld verdienen.
Dabei müssen wir natürlich darauf achten, dass bei Personen, die wir fotografieren, das so genannte Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird. Da das aber jetzt schon rechtliche Praxis ist, ändert sich diesbezüglich nichts. Wir können also auch Fotos von Forentreffen hier einstellen. Wenn jemand bei dem Treffen nicht fotografiert werden möchte, dann möge er das bitte rechtzeitig mitteilen.
Fazit: für uns als Nutzer dieses Forums ändert sich mit der EU Datenschutz Verordnung nichts.
Jedoch muss sich derjenige, der dieses Forum für uns bereit stellt, sich mit den Regelungen der EU Datenschutz Grundverordnung auseinandersetzten, denn die Verordung gilt für die so genannten "Verantwortlichen", die die Instrumente - also dieses Forum -für die Veröffentlichung der Fotos, die für private oder familiäre Zwecke gemacht wurden, bereitstellen.
Wir fallen also nicht in das Mittelalter zurück und müssen nicht zu Pinsel und Farbe greifen, wenn wir ein Foto von einer Sehenswürdigkeit oder Bauwerk etc. machen und zufälligerweise eine Person mit aufs Bild kommt. Es können auch weiterhin Fotos bei Konzerten gemacht und sogar bei Facebook veröffentlicht werden. Fotos auf der Straße mit dem Handy sind auch möglich und können per Whats-App an Freunde, etc. geschickt werden.
Sobald wir aber Geld damit verdienen oder wir es in unserem beruflichen Zusammenhang machen, müssen wir uns an die EU Datenschutz Grundverordung halten. Für hauptberufliche Fotografen; für Homepages, die wir für gewerbliche Zwecke nutzen; für Firmen und ähnliches, ändert sich indes einiges.
Ich hoffe, ich konnte hiermit alle Unklarheiten und Gerüchte nun endgültig aus den Weg räumen
