Dayla hat geschrieben:Kettenhalsband pflicht bei der BH habe ich noch nie gehört und erlebt und ich habe schon 10 Jahre Hundeerziehung und Ausbildungs erfahrung
*gggg* das liegt daran, dass Du noch nicht lange genug dabei bist
Die PO der VDH/AZG-BH wurde zum 01.01.2002 dahingehend geändert, dass im Wortlaut auch "handelsübliche Halsbänder" und Brustgeschirr zugelassen wurden. Vorher war ausschliesslich ein einreihiges Kettenhalsband erlaubt, das nicht auf Zug gestellt sein durfte.
Problem dabei ist nach wie vor, dass es zwei unterschiedliche Stellen in der PO gibt - und je nachdem wie der Richter drauf ist, an den man gerät ......
Kommentar im allgemeinen Teil der PO:
"...
Der HF muss während der gesamten Prüfung eine Führleine mitführen. Dies schliesst ein, dass der Hund auch ständig ein einfaches, einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf Zug eingestellt ist, tragen muss. Andere zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u.ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt. Die Führleine kann sowohl unsichtbar für den Hund mitgeführt, als auch von links oben nach rechts unten umgehängt werden.
Ledliglich in der BH/VT ist ein Brustgeschirr zugelassen, an dem jedoch keine weiteren Schnallungen angebracht sein dürfen.
..."
Die Aussage ist hier eindeutig. Entweder Kettenhalsband oder in der BH-Prüfung auch Brustgeschirr.
Kommentar im speziellen Teil zur BH-Prüfung der PO:
"...
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen "Fuß" freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
..."
Die einen Richter sagen in dem Fall - "ok, handelsübliches Halsband", na ja, lassen wir alles gelten. Die anderen Richter sagen "nöööö, weiter vorne ist explizit definiert, wie das Halsband auszusehen hat" - und das ist in dem Fall ein einreihiges Kettenhalsband.
Dazu kommt, dass auch der Leistungsrichterleitfaden von Kettenhalsband spricht:
"...
Aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der HF während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen, dies schliesst ein, dass der Hund auch ständig ein Halsband zu tragen hat. Der LR sollte daher sein Augenmerk in allen Abteilungen insbesondere auch auf die Halsbandpflicht (handelsübliches Gliederhalsband, einreihig) richten. Dieses Kettenhalsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker umliegen. Sogenannte "Zeckenhalsbänder" sind vorher abzunehmen. Lediglich in der BH/VT-Prüfung ist ein Brustgeschirr zugelassen, an dem jedoch keine weiteren Schnallungen angebracht sein dürfen.
Die Beschaffenheit des Kettenhalsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte von der handelsüblichen Ausführung nicht abweichen. Bei aufkommmendem Verdacht der Manipulation kann der LR einen Halsbandwechsel fordern.
..."
und das jeder Trainer was anderes sagt ist komisch die müssen sich doch absprechen das alle an einem strang ziehen.
Müssen sie?
Ich weiss nicht, wie viele Trainer ihr habt - bei uns rennen da mal locker 20 Trainer oder mehr im Verein rum. Da kommt es durchaus vor, dass unterschiedliche Meinungen herrschen. Allerdings sollten die Trainer bei uns nicht so häufig gewechselt werden.