Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
Moderator: Judith
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Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
Seit heute ist es in den Nachrichten, das neue steirische Hundehaltegesetz: Wer sich einen Hund kaufen möchte, muss sich in eine 2-stündige Schulung, die von Tierärzten durchgeführt wird, setzen um dadurch den Nachweis zu erhalten, der benötigt wird um sich einen Hund kaufen zu dürfen. Wer schon einen Hund besitzt, muss nicht in die Schulung, wer einen kaufen möchte auf jeden Fall und unabhängig von der Rasse, aber auch unabhängig davon ob und wie viele Hunde er schon hat(te). Die Schulung kostet einheitlich € 30.- .
Prinzipiell finde ich es gut, dass sich Hundeneulinge schulen lassen müssen bevor sie sich einen Hund kaufen oder einen aus dem Tierheim holen. Inwiefern mir der Tierarzt - wenn ich mir irgendwann mal meinen dritten Hund holen möchte - für mich Interessantes und Neues erzählen kann, lasse ich mal dahin gestellt.
Zusätzlich gibt es in Österreich noch den verpflichtenden Hundeführerschein: wer zum Beispiel mit seinem Hund die Stadt Wien besucht, keinen Hundeführerschein besitzt und kontrolliert wird, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 14.000.- rechnen, wobei die Strafe bei € 100.- beginnt. Kauft man einen Hund hat man 3 Monate Zeit bzw. bis der Hund maximal 6 Monate alt ist um den Hundeführerschein zu machen.
Liebe Grüße
Doris
Prinzipiell finde ich es gut, dass sich Hundeneulinge schulen lassen müssen bevor sie sich einen Hund kaufen oder einen aus dem Tierheim holen. Inwiefern mir der Tierarzt - wenn ich mir irgendwann mal meinen dritten Hund holen möchte - für mich Interessantes und Neues erzählen kann, lasse ich mal dahin gestellt.
Zusätzlich gibt es in Österreich noch den verpflichtenden Hundeführerschein: wer zum Beispiel mit seinem Hund die Stadt Wien besucht, keinen Hundeführerschein besitzt und kontrolliert wird, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 14.000.- rechnen, wobei die Strafe bei € 100.- beginnt. Kauft man einen Hund hat man 3 Monate Zeit bzw. bis der Hund maximal 6 Monate alt ist um den Hundeführerschein zu machen.
Liebe Grüße
Doris

- Samtpfote
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Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
Achherrje ... was ist das denn nun wieder? Hundeführerschein???Pudelfreundin_Doris hat geschrieben:Kauft man einen Hund hat man 3 Monate Zeit bzw. bis der Hund maximal 6 Monate alt ist um den Hundeführerschein zu machen.
Ist das das gleiche wie die Begleithundeprüfung bzw. ist das gleichzusetzen damit?
Ich möchte mit meinem Hund schon mal nach Wien und habe aber keinen so Hundeführerschein .... wie ist das bei euch in Österreich?

- curls
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Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
@doris
bei uns ist ja der skn (sachkundenachweis) seit ca 1 jahr auch pflicht.
den hab ich mit klein piccola auch gemacht (nur das praktische, da ich bereits einen/hunde habe/hatte).
wenn ich jetzt aber mit meinen beiden mädels die stadt wien besuchen möchte........???
lass ich da jolie vor den toren der stadt stehen
wie wird das in solchen situationen den geregelt?
oder gelten dann bei "ausländern" andere regeln?
und grad noch ne frage nachschieb: muss der "ausweis" immer mitgetragen werden von österreichern und "ausländern"?
bei uns ist ja der skn (sachkundenachweis) seit ca 1 jahr auch pflicht.
den hab ich mit klein piccola auch gemacht (nur das praktische, da ich bereits einen/hunde habe/hatte).
wenn ich jetzt aber mit meinen beiden mädels die stadt wien besuchen möchte........???
lass ich da jolie vor den toren der stadt stehen

wie wird das in solchen situationen den geregelt?
oder gelten dann bei "ausländern" andere regeln?
und grad noch ne frage nachschieb: muss der "ausweis" immer mitgetragen werden von österreichern und "ausländern"?
Zuletzt geändert von curls am Mi Apr 14, 2010 10:36 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Ruth mit Grosspudelhündin Jolie und Kleinpudelhündin Piccola


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Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
Der sogenannte "Wiener Hundeführerschein" ist vorerst freiwillig.
Infos findet man hier: http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich ... chein.html
Und der "verpflichtende Hundeführerschein" gilt nur für Listenhunde (sogenannte "Kampfhunde) und deren Mischlinge und soll ab 01.07.2010 eingeführt werden.
Info hier: http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich ... chein.html
Also keine Panik, wir dürfen mit unseren Hunden weiterhin unbesorgt nach Wien einreisen
Infos findet man hier: http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich ... chein.html
Und der "verpflichtende Hundeführerschein" gilt nur für Listenhunde (sogenannte "Kampfhunde) und deren Mischlinge und soll ab 01.07.2010 eingeführt werden.
Info hier: http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich ... chein.html
Also keine Panik, wir dürfen mit unseren Hunden weiterhin unbesorgt nach Wien einreisen

LG Stefanie
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Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
@Caina: die Begleithundeprüfung ist nicht gleichzusetzen mit dem Hundeführerschein. Erstere ist mithin die "Eintrittpforte" in weitere Hundesportaktivitäten und gilt als hundesportliche Voraussetzung für die Teilnahme an Tunieren (Agi, Obi,....), letzterer wird verpflichtend von einigen Städten (z.B. auch Hamburg) verlangt, damit der Hund von der generellen Leinenpflicht befreit werden kann. 

Liebe Grüße, Andrea mit der geprüften Assistenzhündin Jikke

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Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
Nach Österreich bzw. Wien einreisen darf man auch ohne Hundeführerschein. Aber - sofern das wirklich flächendeckend kontrolliert wird / werden kann - darf man in der Steiermark keinen Hund mehr kaufen ohne Schulung. Ich lasse mich überraschen, habe ja noch Zeit.Hunde können zur Waffe werden. Am 2. September 2009 fallen im niederösterreichischen Lilienfeld drei Pitbullterrier über ein dreijähriges Mädchen her, fügen ihm Bisse an Kopf, Hals, Gesicht und Ohr zu. Noch im November reagierte man im niederösterreichischen Landtag und beschloss ein strengeres Hundehaltegesetz. Unter anderem gibt es von nun an eine Auflistung von Hunden "mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" - auch der "Pitbull" befindet sich auf dieser Liste. Anfang Februar soll auch in Wien im Rahmen einer Volksbefragung über einen verpflichtenden "Hundeführerschein für Kampfhunde" abgestimmt werden. Seit 2006 gibt es hier bereits einen "Hundeführerschein auf freiwilliger Basis".
In der Steiermark geht man das Problem nun weitaus umfassender an, denn nicht nur Kampfhund-Besitzer sollen die Schulbank drücken. Ein verpflichtender Unterricht für alle Hundebesitzer in spe wird angedacht. So sollen Steirer ohne absolvierten Kurs laut Landesrat Johann Seitinger zukünftig auch keinen Hund halten dürfen. Hans Fink, zuständig für den Bereich Tierschutz im Büro Seitinger: "Wir tüfteln schon seit dem letzten Jahr an einem Modell. Vorstellbar wäre ein Konzept, wie es es in Oberösterreich gibt."
Der Kurs soll rund 20 Euro kosten, zwei bis drei Stunden dauern und im Beisein eines Tierarztes und Ausbildners abgehalten werden. Die zukünftigen Hundebesitzer werden über richtige Haltung, Ernährung, Besonderheiten einzelner Rassen wie auch "die Verantwortung, die sie übernehmen müssen", aufgeklärt.
Auch das Landes-Sicherheitsgesetz wird Thema sein. Laut diesem sind Tierhalter nämlich schon jetzt verpflichtet, "Hunde an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist". Sowie darauf zu achten ist, dass öffentlich zugängliche Orte, vor allem Kinderspielplätze und Wohnanlagen, nicht von den Vierbeinern verunreinigt werden. Dass diese Vorschriften so gut wie gar nicht kontrolliert werden, steht auf einem anderen Blatt.
Im Büro Seitinger hofft man mithilfe des Hundeführerscheins auch auf ein gewisses Umdenken. Fink: "Vielleicht hilft es ja, den Menschen früh genug zu erklären, dass ein Hund große Verantwortung bedeutet, sodass nicht mehr so viele Hunde im Tierheim landen. Wir denken jedenfalls, dass diese Lösung die beste ist. Für Mensch und Tier." Auch mit Landeshauptmann Franz Voves wurden bereits Gespräche geführt.
Liebe Grüße
Doris

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Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
Der Gesetzesantrag zum Hundehaltegesetz in der Steiermark: http://www.oekv.at/downloads/Hundehalte ... ermark.pdf
Liebe Grüße
Doris
Liebe Grüße
Doris

Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
Hallo,
das klingt echt interessant und ich bin gespannt, wie sich das ganze so entwickelt. An sich finde ich so einen Hundeführerschein und Sachkundenachweis richtig, denn es gibt leider zu viele Menschen, die sich einen Hund anschaffen, ohne groß darüber nachzudenken was sie sich da eigentlich ins Haus holen! Mit so einer Vorabschulung wehrt man meiner Meinung nach die ab, die nur mal so einen Hund haben wollen...denn denen ist so ein Test zu anstrengend...
meine Frage wäre nur, wie lässt sich das kontrollieren, dass auch jeder Hundehalter so einen Sackundenachweis hat? Wird das beim Amt in der Steuer mit hinterlegt, oder gibts einen extra Ausweis? Und ich fände es auch gut, wenn es Rasseunabhängig eingeführt wird...denn auch "Nichtkampfhunderassen" können in falschen Händen zu gefährlichen Hunden werden
Naja und das man nun jedes Mal bei Hundeneukauf sich vom TA was erzählen lassen muss....dümmer wird man davon sicher nicht...manchmal gibts auf dem Gebiet ja auch neue Erkenntnisse, die man noch nicht wusste
das klingt echt interessant und ich bin gespannt, wie sich das ganze so entwickelt. An sich finde ich so einen Hundeführerschein und Sachkundenachweis richtig, denn es gibt leider zu viele Menschen, die sich einen Hund anschaffen, ohne groß darüber nachzudenken was sie sich da eigentlich ins Haus holen! Mit so einer Vorabschulung wehrt man meiner Meinung nach die ab, die nur mal so einen Hund haben wollen...denn denen ist so ein Test zu anstrengend...
meine Frage wäre nur, wie lässt sich das kontrollieren, dass auch jeder Hundehalter so einen Sackundenachweis hat? Wird das beim Amt in der Steuer mit hinterlegt, oder gibts einen extra Ausweis? Und ich fände es auch gut, wenn es Rasseunabhängig eingeführt wird...denn auch "Nichtkampfhunderassen" können in falschen Händen zu gefährlichen Hunden werden


Naja und das man nun jedes Mal bei Hundeneukauf sich vom TA was erzählen lassen muss....dümmer wird man davon sicher nicht...manchmal gibts auf dem Gebiet ja auch neue Erkenntnisse, die man noch nicht wusste


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Re: Neues Hundehaltegesetz in der Steiermark / Österreich
In der Steiermark gilt das für alle Hunde, nicht nur für Kampfhunde:
Liebe Grüße
Doris
undUm nicht den Weg anderer Bundesländer, welche auf das Verbot von bestimmten Hunderassen oder ähnliches abzielen, soll in diesem Steirischen Gesetz ein anderes Modell die Richtung weisen. Nicht der Hund selbst ist von vorneherein gefährlich, nein, der falsche Umgang, die falsche Erziehung des Tieres durch den Menschen kann fatale Folgen auslösen. Um den Prozess endlich in Gang zu bringen wird der folgende Antrag eingebracht. In einem rasch einzusetzenden Unterausschuss soll er als wesentliche Basis für ein bald wirksam werdendes Steirisches Gesetz dienen.
Der Ausbildungsinhalt:§ 3 Hundekundenachweis
(1) Jede Person, die einen Hund halten will, muss vorab einen Kurs zur Erlangung eines allgemeinen Hundekundenachweises mit einer mindestens dreistündigen theoretischen Ausbildung erfolgreich absolvieren. Die künftige Hundehalterin/der künftige Hundehalter muss die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in Bezug auf ihr/sein Alter und ihre/seine körperliche bzw. geistige Eignung erfüllen.
Nacheis der Ausbildung:§ 7 Ausbildnerinnen/Ausbildner und Ausbildungsinhalte
(1) Die theoretische Ausbildung ist in Kursen gemeinsam von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt und einer Diensthunde-Ausbildnerin/einem Diensthunde-Ausbildner der Polizei vorzunehmen und hat mindestens nachstehende Inhalte zu umfassen:
a) Wesen und Verhalten von Hunden,
b) Hundesprache, Ausbildung von Hunden, häufigste Fehler bei der Erziehung von Hunden,
c) auffällige Hunde,
d) Pflege, Bewegung, Zeitaufwand, Ausstattung von bzw. für Hunde(n),
e) Anschaffung und Kosten von bzw. für Hunde(n),
f) Bedeutung des Alters von Hunden,
g) Reisen und Hund,
h) Allgemeines zur Gesundheit von Hunden,
i) mögliche Erkrankungen von Hunden, Prävention,
j) richtige Ernährung von Hunden,
k) Tierschutz und Tierschutzgesetz,
l) rechtliche Aspekte der Hundehaltung (Leinen- und Maulkorbpflichten etc.) und
m) Vorteile der Absolvierung einer qualifizierten Hundeschule.
Kontrolle der abgeschlossenen Ausbildung:§ 9Ausstellung des Hundekundenachweises
(1) Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wird durch das Aushändigen eines entsprechenden Hundekundenachweises durch die Bezirksverwaltungsbehörde (vortragende Amtstierärztin/vortragender Amtstierarzt) mit Bescheid bestätigt.
Bis jetzt ist das allerdings ein Antrag und meines Wissens nach noch nicht beschlossen.§ 12
Behördenliste der Hundekundeabsolventeninnen/Hundeabsolventen
(1) Nach Abschluss eines Kurses ist dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung auf elektronischem Weg eine Liste jener Personen zu übermitteln, für die ein Bescheid gemäß § 9 ausgestellt wurde. Dabei sind die Namen der Vortragenden des Kurses bekanntzugeben.
(2) Die Steiermärkischen Landesregierung hat die Liste der Berechtigten zu führen und anderen Behörden Auskunft zu erteilen.
Liebe Grüße
Doris
