Als ich im Januar oder Februar zur ersten Ausstellung nach der Winterpause nach Eisenach gefahren bin hat der Richter zu mir gesagt es gäbe neue Bestimmungen von VDH, welche besagen dass der Pudel eine gewisse Kronenhöhe haben muss (ca. 20 cm hat er mir gezeigt)
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich muss sagen ich sprühe nicht gerne, weil mein Hund davon auch bloß nichts hat außer eine kaputte Lunge und verklebte Schleimhäute. Nun ja was genau soll man jetzt glauben?
![n010 :n010:](./images/smilies/icon_n010.gif)
Kann mich mal jemand aufklären?
![Question :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
LG Sandra und die Pudelchen