Anleinpflicht im Wald???
Moderator: Judith
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Anleinpflicht im Wald???
Hallo Leute!
Ich weiß immer wieder wurde ich verschiedenen Threads diskutiert, aber konkret wurde noch nichts erörtert und deshalb greife ich das leidige Thema wieder auf.
Am WE habe ich einen ausgedehnten Spaziergang zu meiner Mutter gemacht und ging auf dem Grundstück wo ehemals die Bahnlinie vom Bayernwerk verlief und dies ist zwar vom Gleis befreit, aber ist doch recht verwildert und man kann da schön spazieren und man kann weit sehn. Nur links und rechts Laubbäume. Linker Hand sind dann Weiher und rechts verläuft die Umgehung. Ich lasse also Mia frei laufen und freue mich, weil man da dort so ungestört ist. Auf einmal fährt mir ein alter Kastenwagen (Jäger inkl. Hund) hinterher und hält genau auf meiner Höhe an. Ich natürlich Mia zu mir gerufen und sie kam mustergültig gleich angerannt und hielt sie fest. Der Herr im Auto kurbelte das Fenster herunter und bat mich meinen Hund im "Wald" anzuleinen! Daraufhin sagte ich, das ich nicht im Wald bin. Er meinte doch und ich solle meinen Hund anleinen und außerdem wäre es schade wenn mein Hund auf die Straße laufen würde und er tot gefahren wird. Ok der ganze Streifen war mind. 50 m breit und wird durch Gestrüp und Bäume von der Straße getrennt ehe vorher noch der Radweg kommt. Ich war so freundlich und habe auf die nette Art und Weise des Herrn reagiert und Mia angeleint, mich bedankt und bin weiter gegangen um sie 15 m später wieder frei zulassen. Ich bin dann an den Weihern entlang und ermahnte Mia mehrmals das sie ja nicht in den "Wald" gehen solle *lol*!
Jetzt habe ich aber in ner Ausgabe von DOGS gelesen das in Bayern allg. Hunde frei laufen dürfen und nur zum Abschuß frei gegeben werden, wenn er "ersichtlich" dem Wild nachstellt.
Was stimmt jetzt und was für ein Paragraph beinhaltet das. Ich möchte das nächste mal mit Fakten auffahren bevor ich meiner Mia ungerecht die Freiheit raube.
LG Corinna
Ich weiß immer wieder wurde ich verschiedenen Threads diskutiert, aber konkret wurde noch nichts erörtert und deshalb greife ich das leidige Thema wieder auf.
Am WE habe ich einen ausgedehnten Spaziergang zu meiner Mutter gemacht und ging auf dem Grundstück wo ehemals die Bahnlinie vom Bayernwerk verlief und dies ist zwar vom Gleis befreit, aber ist doch recht verwildert und man kann da schön spazieren und man kann weit sehn. Nur links und rechts Laubbäume. Linker Hand sind dann Weiher und rechts verläuft die Umgehung. Ich lasse also Mia frei laufen und freue mich, weil man da dort so ungestört ist. Auf einmal fährt mir ein alter Kastenwagen (Jäger inkl. Hund) hinterher und hält genau auf meiner Höhe an. Ich natürlich Mia zu mir gerufen und sie kam mustergültig gleich angerannt und hielt sie fest. Der Herr im Auto kurbelte das Fenster herunter und bat mich meinen Hund im "Wald" anzuleinen! Daraufhin sagte ich, das ich nicht im Wald bin. Er meinte doch und ich solle meinen Hund anleinen und außerdem wäre es schade wenn mein Hund auf die Straße laufen würde und er tot gefahren wird. Ok der ganze Streifen war mind. 50 m breit und wird durch Gestrüp und Bäume von der Straße getrennt ehe vorher noch der Radweg kommt. Ich war so freundlich und habe auf die nette Art und Weise des Herrn reagiert und Mia angeleint, mich bedankt und bin weiter gegangen um sie 15 m später wieder frei zulassen. Ich bin dann an den Weihern entlang und ermahnte Mia mehrmals das sie ja nicht in den "Wald" gehen solle *lol*!
Jetzt habe ich aber in ner Ausgabe von DOGS gelesen das in Bayern allg. Hunde frei laufen dürfen und nur zum Abschuß frei gegeben werden, wenn er "ersichtlich" dem Wild nachstellt.
Was stimmt jetzt und was für ein Paragraph beinhaltet das. Ich möchte das nächste mal mit Fakten auffahren bevor ich meiner Mia ungerecht die Freiheit raube.
LG Corinna
....wir sind wieder da. 
Re: Anleinpflicht im Wald???
Ruf doch einfach beim Ordnungsamt an und frage nach, die können dir genau sagen ob Leinenpflicht in dem Gebiet wo du warst eine Leinenpflicht ist.
- Coco
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Re: Anleinpflicht im Wald???
Gute Idee Moni, werde ich die Tage machen!
Habe jetzt mal gegoogelt und da ist eine Aussage das im Art. 42 BayJG festgesetzt das ein Hund der gehorsam ist nicht angeleint werden muss. Aber ich suche den Artikel mal raus und stell in hier rein...!
Habe jetzt mal gegoogelt und da ist eine Aussage das im Art. 42 BayJG festgesetzt das ein Hund der gehorsam ist nicht angeleint werden muss. Aber ich suche den Artikel mal raus und stell in hier rein...!
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- Coco
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Re: Anleinpflicht im Wald???
Quelle ist die Seite Hunderecht der Kanzlei Spierling:
a) Hunde im Wald
Es gibt keine bundesrechtliche Vorschrift, wonach ausdrücklich ein Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben ist. Es obliegt den Ländern einen solchen Leinenzwang vorzuschreiben.
Allerdings verbieten die Naturschutzgesetze grundsätzlich wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch wildlebende Pflanzen dürfen – z.B. durch Ausbuddeln oder Zerbeißen – nicht zerstört werden.
§ 23 Bundesjagdgesetz: „Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor… wildernden Hunden und Katzen, sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.“
Unter Wildern ist das Reißen, verletzen oder Töten von Wild zu verstehen. Bereits das Aufstöbern, Beunruhigen oder Hetzen kann den Verdacht des Wilderns begründen und entsprechende Konsequenzen haben. Auch das suchende Umherstreifen nach Wild unter erkennbar verdächtigen Umständen kann bereits zum Wildern gehören, wenn sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befindet (außer Hör und Sichtweite).
Der Jagdschutzberechtigter ist berechtigt, bei Verdacht des Wilderns die Personalien des Hundehalters aufzunehmen, bei Weigerung die Polizei zu verständigen und den Hundehalter bis zu deren Eintreffen festzuhalten
Wildernde Hunde dürfen von Jagdschutzberechtigten in letzter Konsequenz getötet werden. Dem Jagdschutzberechtigten obliegen Sorgfaltspflichten bei der Ausübung seiner Schussbefugnis. Er darf nicht auf bloßen Verdacht hin auf einen Hund schießen, der sich in Ruf- und Sichtweite des Halters befindet. Auch bei kurzzeitigem Entfernen des Hundes, der aber bei Anruf sofort reagiert, darf er nicht von seiner Schusswaffe Gebrauch machen. Das trifft auch zu, wenn sich ein Hund offensichtlich verlaufen hat und keine Gefahr für das Wild darstellt. Keine Gefahr für das Wild besteht im Übrigen auch, wenn sich der Hund in einem Bereich befindet, der z.B. stark von Besuchern frequentiert wird, so dass das Wild dieses Gebiet meidet. Die Tötung eines Hundes ist schließlich nur dann zulässig, wenn kein anderes zumutbares Mittel der Gefahrenabwehr zur Verfügung stand. Kann der Jagdschutzberechtigte den Hund gefahrlos lebend in seine Gewalt bringen, ist eine Tötung nicht gerechtfertigt. Weitere Ausnahme von der Schussbefugnis sind nach Art. 42 BayJG: Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunde, soweit sie als solche kenntlich sind und soweit sie in dieser Funktion gerade geführt werden,...
Der Jagdschutzberechtigte handelt rechtswidrig, wenn er einen Hund tötet, obwohl nach den Umständen des Einzelfalls unzweifelhaft keine Gefahr für das Wild bestand. Er begeht dann eine Straftat. (Beweise sichern, Zeugen suchen!). Er kann angezeigt werden, sowie auf Schadensersatz und eventuell Schmerzensgeld verklagt werden.
Speziell in Bayern herrscht keine allgemeine Leinenpflicht im Wald. Die Tötungsbefugnis gilt nur, wenn Hunde erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können (Art. 42 BayJG). Es droht eine Geldbuße, wer seinen Hund in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt.
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Re: Anleinpflicht im Wald???
Also ich habe schon oft gehört, das in der Brutzeit in bestimmten Gebieten die Hunde an die Leine müssen ... ich glaube bei Julia (wun) war das doch so!
Allerdings ist um diese Jahreszeit wohl bei keinem Tier Brutzeit

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- Coco
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Re: Anleinpflicht im Wald???
Habe es jetzt über Google noch mal zu Anschauung rausgeholt wo ich mich gerade befand als der Jäger mich ermahnte...
Wohlgemerkt es sind angelegte Fischweiher wo keine Sträucher sind und somit auch keine Vögel - und jetzt schon gar nicht - brüten würden.

Wohlgemerkt es sind angelegte Fischweiher wo keine Sträucher sind und somit auch keine Vögel - und jetzt schon gar nicht - brüten würden.

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Re: Anleinpflicht im Wald???
Ja, bei uns in Niedersachsen gibts zur Brut und Setzzeit Leinenzwang: vom 1.4 bis 15. 7Samtpfote hat geschrieben:Also ich habe schon oft gehört, das in der Brutzeit in bestimmten Gebieten die Hunde an die Leine müssen ... ich glaube bei Julia (wun) war das doch so!
Allerdings ist um diese Jahreszeit wohl bei keinem Tier Brutzeit![]()

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Re: Anleinpflicht im Wald???
Im Harz gibt es keine Leinenpflicht im Wald, habe auch davon noch nichts gehört, auch wenn es Naturschutzgebiet ist.
- Moni
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Re: Anleinpflicht im Wald???
Bei uns ist im Wald Leinenpflicht, aber es sagt keiner was, wenn dein Hund neben dir läuft. Außerdem sehen wir 98% unserer Rehe und Hasen nicht im Wald sondern auf freier Flur, die gehen immer mit uns spazieren
, lauern uns auf


- Coco
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Re: Anleinpflicht im Wald???
Also in Schwandorf ist generell kein Leinenzwang. Außer für Hunde mit mind. 50 cm Größe und dann auch nur wenn Personen, Hunde oder sonstiger Verkehr weniger als 10 m entfernt ist.
....wir sind wieder da. 