Kann man einem Hund die Zuchtzulassung entziehen.......auch wenn er nie eine Zuchtzulassung hatte?
Neee, - das soll kein Witz sein.
Was sagt die Zuchtordnung § 4 Abs.: 8 eigentlich genau aus?
Wieso ich das frage.......lasst euch überraschen....der DPK sorgt manchmal für Überraschungen
ähm, ehrlich gesagt, ich verstehe die Frage auch nicht so ganz.
Entweder Hund hatte eine Zuchtzulassung, dann kann sie auch entzogen werden, wenn entsprechend was über diesen Hund bekannt geworden ist.
Oder Hund hatte keine Zuchtzulassung, dann kann sie auch nicht entzogen werden.
Allerdings kann ein Hund von vornherein zur Zucht gesperrt werden, wenn bsp. ein Gesundheitscheck entsprechend ausgefallen ist, wenn Hund eine Fehlfarbe hat etc. Aber das ist dann eine Sperrung, der Hund bekommt überhaupt keine Zuchtzulassung, demzufolge kann sie ihm auch nicht entzogen werden.
Viele Grüße
Cindy
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du dir vertraut gemacht hast!" (Le petit prince, Antoine de Saint-Exupéry)
....kurz zur Aufklärung:
Ich bekam letzte Woche ein Schreiben vom DPK mit folgendem Wortlaut:
...bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass ihr Pudel am 21.01.2008 mit der Diagnose PRA nicht frei
untersucht worden ist. Aus diesem Grund muss ich ihrem Pudel germäß Zuchtordnung § 4, Abs. 8 die Zuchtzulassung entziehen.
Die Veröffenltichung erofolgt im UP 5/2006, Seite 278.
Ok, - so weit so gut.
Fehler Nr 1: Mein Pudel hatte aber nie eine Zuchtzulassung !
Fehler Nr. 2: Die Mitteilung über Tonis PRA an den DPK erfolgte bereits am 21.01.2007 !!!
Es hat also über ein Jahr gedauert, bis der DPK in irgendeiner Weise reagiert. Besonders lustig finde ich das nicht mehr......da will ich lieber nicht wissen, wie gewissenhaft "Zuchtbücher o.ä." geführt werden.
Ironie an:
....schlafen die öfter mal so lange.....halten die Winterschlaf......oder liegen die im Koma ?
Ironie aus.