Rechtslage ?
Moderator: Judith
Rechtslage ?
Hallöchen , vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der Rechtlage aus und kann uns weiterhelfen ? Bisher bin ich im Internet nicht fündig geworden.
Hund wird von einem anderen Hund angegriffen , beim Verteidigen verletzt er den Angreifer . Beide Hunde befanden sich auf einem beaufsichtigten Hundeauslauf , waren unangeleint und es gibt sogar einen Zeugen . Wer zahlt die Tierarztkosten des verletzten Hundes? Dieser Hund hat den Kampf angezettelt und provoziert , der andere Hund sich nur gewehrt ?
Hund wird von einem anderen Hund angegriffen , beim Verteidigen verletzt er den Angreifer . Beide Hunde befanden sich auf einem beaufsichtigten Hundeauslauf , waren unangeleint und es gibt sogar einen Zeugen . Wer zahlt die Tierarztkosten des verletzten Hundes? Dieser Hund hat den Kampf angezettelt und provoziert , der andere Hund sich nur gewehrt ?
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Doris
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Re: Rechtslage ?
Hä?
Ich verstehe es so:
Der angreifende Hund ist von dem anderen Hund verletzt worden und wer Zahlt die TA Rechnung?
Hast Du Dich mit dem anderen Hundehalter einigen können?
Also wenn mein Hund Mist baut, dann zahle ich auch.
Allerdings hat meine Panka auch mal von einer Schäferhündin unschuldig was abbekommen und der andere hat auch sofort angeboten, wenn was ist, er zahlt.
Aber es gibt auch sehr uneinsichtige Hundehalter...doch bevor ich mich länger mit solchen Leuten rumärgern würde, würde ich meine Rechnung selber zahlen.
Sonst rufe doch mal bei Deiner Versicherung an und frage einfach, dort bekommst Du ganz bestimmt eine rechtsgültige Antwort.
Ich verstehe es so:
Der angreifende Hund ist von dem anderen Hund verletzt worden und wer Zahlt die TA Rechnung?
Hast Du Dich mit dem anderen Hundehalter einigen können?
Also wenn mein Hund Mist baut, dann zahle ich auch.
Allerdings hat meine Panka auch mal von einer Schäferhündin unschuldig was abbekommen und der andere hat auch sofort angeboten, wenn was ist, er zahlt.
Aber es gibt auch sehr uneinsichtige Hundehalter...doch bevor ich mich länger mit solchen Leuten rumärgern würde, würde ich meine Rechnung selber zahlen.
Sonst rufe doch mal bei Deiner Versicherung an und frage einfach, dort bekommst Du ganz bestimmt eine rechtsgültige Antwort.
Liebe Grüße von Blümchen und Kiebek
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Re: Rechtslage ?
Nach meiner Kenntnis ist die Schuldfrage ziemlich irrelevant. Bestenfalls werden die Kosten hälftig aufgeteilt, schlechtestenfalls muss der Halter des Hundes, der gebissen hat, alle TA Kosten tragen. Juristische Grundlagen sind die sog. Tiergefahr und Halterhaftung.
Re: Rechtslage ?
Es gibt ja einen Zeugen , der mitten drin war ! Also , dieser Mann saß im Auslauf auf einer Bank und streichelte unseren Hund , Da näherte sich von hinten dieser Bulldoggenrüde , stürzte sich auf unseren Hund und hatte ihn schnell am Hals und schüttelte ihn dort heftig . Unser Hund konnte sich irgendwie befreien , packte ihm am Ohr und verletzte ihn dabei. Unser Hund humpelte einige Tage und hatte eine kleine blutende Wunde am Ohr , aber nicht der Rede wert. Die Bulldogge musste mehrfach zum Tierarzt , da sich das Ohr wohl entzündet hatte . Und bei Versicherungsfällen schlagen Tierärzte auch gerne mal zu . Wie es ausschaut ist die Behandlung evtl noch nicht abgeschlossen. Nun verlangt der Besitzer der Bulldogge die Übernahme der Tierarztkosten, da unser Rüde seinen Hund ja verletzt hat . Der Zeuge ist sehr kompetent , objektiv und unparteiisch . Ich frage mich nur , warum sollen wir/unsere Versicherung die Rechnung zahlen , wenn unser Hund sich in einer Notlage nur gewehrt hat !? Unser Hund hatte auch Blessuren .
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Doris
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Re: Rechtslage ?
Ja, ich kenne mich da leider aus.
Beide Hunde ohne Leine!
Beide Hunde verletzt!
Beide Hunde haben eine Haftpflicht!
Lage wäre hier... jeder kümmert sich um seinen Hund!
Zeuge vorhanden? Also bekannt? Dann könnte es anders ausgehen, doch da es sich um "Sachbeschädigung" geht, wäre eine Anzeige bei der Polizei zwingend nötig, um dort zu "gewinnen"!
Mein Rat wäre... mit dem Zeugen zur Polizei und eine Anzeige gegen den Halter machen. Wird trotzdem schwer, da beide Hunde ohne Leine waren.
Viel Glück und gute Besserung
Beide Hunde ohne Leine!
Beide Hunde verletzt!
Beide Hunde haben eine Haftpflicht!
Lage wäre hier... jeder kümmert sich um seinen Hund!
Zeuge vorhanden? Also bekannt? Dann könnte es anders ausgehen, doch da es sich um "Sachbeschädigung" geht, wäre eine Anzeige bei der Polizei zwingend nötig, um dort zu "gewinnen"!
Mein Rat wäre... mit dem Zeugen zur Polizei und eine Anzeige gegen den Halter machen. Wird trotzdem schwer, da beide Hunde ohne Leine waren.
Viel Glück und gute Besserung
Re: Rechtslage ?
Die Polizei hat mit so einem Fall wenig zu tun, erstens gibt es keine fahrlässige Sachbeschädigung und zweitens geht es wohl eher um die Regulierung der Tierarztkosten, den man nur auf zivilrechtlichen Wege geltend machen kann.
Bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung, d.h. man haftet verschuldensabhängig, weil man eine besondere Gefahr nach Meinung des Gesetzgebers (hier eben ein Hund) in den Verkehr gebracht hat. Demnach hat also erstmal der Halter des beißenden Hundes den Schaden zu tragen, unabhängig von einer Schuldfrage. Üblicherweise werden aber auch andere Faktoren berücksichtigt, wie z.B. ob ein Hund angeleint war oder beide unangeleint oder auch das Größenverhältnis der Hunde zueinander. Man könnte auch argumentieren, dass sich beim verletzten Hund auch die Tiergefahr verwirklicht hat (vor allem nach einem ziemlich neuen Urteil des BGH finde ich das nicht so abwegig). Es könnte also gut sein, dass der Halter des beißenden Hundes letztlich nicht komplett, sondern nur anteilig haften muss, dass er komplett aus der Haftung kommt, bezweifele ich persönlich aber stark.
Ich würde es übrigens auch der Versicherung melden, allein schon um die Frist für Schadensmeldungen zu wahren. Normalerweise kümmert sich dann auch die Versicherung um die Regulierung des verursachten Schadens und man selber sollte damit nicht mehr viel am Hut haben.
Bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung, d.h. man haftet verschuldensabhängig, weil man eine besondere Gefahr nach Meinung des Gesetzgebers (hier eben ein Hund) in den Verkehr gebracht hat. Demnach hat also erstmal der Halter des beißenden Hundes den Schaden zu tragen, unabhängig von einer Schuldfrage. Üblicherweise werden aber auch andere Faktoren berücksichtigt, wie z.B. ob ein Hund angeleint war oder beide unangeleint oder auch das Größenverhältnis der Hunde zueinander. Man könnte auch argumentieren, dass sich beim verletzten Hund auch die Tiergefahr verwirklicht hat (vor allem nach einem ziemlich neuen Urteil des BGH finde ich das nicht so abwegig). Es könnte also gut sein, dass der Halter des beißenden Hundes letztlich nicht komplett, sondern nur anteilig haften muss, dass er komplett aus der Haftung kommt, bezweifele ich persönlich aber stark.
Ich würde es übrigens auch der Versicherung melden, allein schon um die Frist für Schadensmeldungen zu wahren. Normalerweise kümmert sich dann auch die Versicherung um die Regulierung des verursachten Schadens und man selber sollte damit nicht mehr viel am Hut haben.
Liebe Grüße,
Steffi mit Paco, Sam, Pepe und Henry
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Re: Rechtslage ?
Ich hab kürzlich diesen Beitrag einer Rechtsanwältin im Net gefunden, vielleicht hilft das weiter:
http://dietutnichts.de/die-haftung-bei- ... ssvorfall/
http://dietutnichts.de/die-haftung-bei- ... ssvorfall/
Liebe Grüsse Ingrid und die Locken
"Der wirkliche Verdruß bei der Menschheit ist der Umstand, daß sie vom Affen abstammt und nicht vom Hund." Arthur Schopenhauer
"Der wirkliche Verdruß bei der Menschheit ist der Umstand, daß sie vom Affen abstammt und nicht vom Hund." Arthur Schopenhauer
Re: Rechtslage ?
Ich kann es absolut nicht nachvollziehen, nicht logisch . Wenn bei einer Streiterei zwischen Hunden der Verlauf nicht nachvollziehbar ist , logisch dass jeder für seinen Hund haftet oder auch die Regelung 50 / 50 der Kostenübernahme beider Parteien. Aber in unserem Fall wurde eindeutig unser Rüde von hinten massiv angegriffen , hat sich gewehrt und der andere Rüde hat Verletzungen am Ohr davon getragen. Hätte sich unser Rüde nicht verteidigt , weiss doch niemand wir er aus der Keileri rausgekommen wäre. Der Bulldoggenrüde zerrte heftig an seinem Hals und Nacken . Von dem Zeugen kann man schließlich nicht erwarten ,dass dieser dazwischen geht und die Hunde trennt. Selbst als Halter ist da Vorsicht geboten.
D.h. also , die Rechtslage besagt , dein Hund wird angegriffen , darf sich aber nicht verteidigen , wenn doch und es kommt wie in unserem Fall zu Verletzungen des Angreifers , darf man dafür auch noch zahlen , oder die Versicherung einschalten. Da kann ich nur meinen Kopf schütten ! Ich werde gleich mal meine Versicherung anrufen !
D.h. also , die Rechtslage besagt , dein Hund wird angegriffen , darf sich aber nicht verteidigen , wenn doch und es kommt wie in unserem Fall zu Verletzungen des Angreifers , darf man dafür auch noch zahlen , oder die Versicherung einschalten. Da kann ich nur meinen Kopf schütten ! Ich werde gleich mal meine Versicherung anrufen !
Mein Herz bellt
Doris
Doris
Re: Rechtslage ?
melde es deiner Versicherung und die wird den Rest übernehmen und deine Interessen vertreten. Alles übernhemen werden die sicher nicht.
Pudelverrücktsein ist schön- es kann eben nur nicht jeder...
Re: Rechtslage ?
Habe mit meier Versicherung gesprochen und bin sehr beruhigt
Sie schicken mir eine Schadensmeldung , wo ich den ganzen Verlauf genau beschreieben soll und die Angaben zu den Zeugen. Mir wurde schon am Telefon mitgeteilt , dass die Versciherung evtl den Betrag nicht zahlen wird . Es wird geprüft und die Gegenpartei davon informiert , Sollte es auf Widerspruch hinauslaufen wird der Rechtschutz , den ich über die Versicherung habe , eingeschaltet . Also , so einfach den Betrag zu verlangen ist es dann doch nicht !
Sie schicken mir eine Schadensmeldung , wo ich den ganzen Verlauf genau beschreieben soll und die Angaben zu den Zeugen. Mir wurde schon am Telefon mitgeteilt , dass die Versciherung evtl den Betrag nicht zahlen wird . Es wird geprüft und die Gegenpartei davon informiert , Sollte es auf Widerspruch hinauslaufen wird der Rechtschutz , den ich über die Versicherung habe , eingeschaltet . Also , so einfach den Betrag zu verlangen ist es dann doch nicht !
Mein Herz bellt
Doris
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