Da laufen wir also schön gemütlich, die Hunde in einem Radius von 2m um uns herum. Dazu muss ich noch sagen, dass meine Cosy am Montag zur OP war. Sie trägt gerade einen Trichter (Auge) und eine Bauchschürze (Tumorentfernung an den hinteren Zizen -gsd gutartig). Cosy ief gerade ca. 1 m links von mir, als plötzlich ein Fahrradfahrer hinter mir steht. Ich will mich gerade zu Cosy beugen und sie am Geschirr festhalten, da drängelt er sich zwische uns durch und fährt mit den Vorderrat noch in ihre Seite und fährt ohne ein Wort zu sagen weiter. Ich stehe einen Moment sprachlos da und fange dann an zu schimpfen, dass man ja wenigsten hätte Klingeln können, bevor man einen Hund anfährt (ich war auf keinen Fall beleidigend). Darauf kommt er zurück und beginnt uns runterzusauen. Hier sei ein öffentlicher Weg und ich hätte meine Hunde gefälligst anzuleinen. Darauf hab ich dann nur gesagt, dass ich ihn nicht gesehen habe, weil ich hinten keine Augen habe und dass er hätte klingeln müssen, dann hätte ich auch genügend Zeit gehabt, die Hunde festzuhalten.
Mein Freund hat dann zu ihm gesagt, er hätte doch auh rechts an uns vorbeifahren können (da waren 2m Platz). Das ging wohl nicht, weil der Weg zu schlecht war. Dann hat er uns noch vorgewurfen, wir würden auf der falschen Seite des Weges gehen (vor allem, weil er auch die ganze Zeit auf der linken Seite gefahren ist -haha).
Außerdem wies er uns nochmals darauf hin, dass auf dem Weg Anleinpflicht herrschen würde. Er wollte dann noch meinen Namen wissen, um mich bei Ordnungsamt oder sonst wo anzuzeigen, natürlich sagte ich ihm nichts. Aber er würde das trotzdem rausbekommen (was er sicher auch tut, bei uns auf dem Dorf kennt mich fast jeder mit meinen zwei süßen Hunden


Zuhause hab ich dann noch einmal nachgeschaut, wie es mit der Anleinpflicht aussieht, obwohl ich mir eigentlich sicher war, dass dort keine ist. Und laut unserer ordnungsbehördlichen Verordnung ist es auch so. Da steht nur
(2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt
umherlaufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen
oder Planschbecken baden zu lassen.
(3) Für Hunde gilt im öffentlichen Verkehrsraum und öffentlichen Anlagen innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 des Baugesetzbuches) uneingeschränkt
Leinenzwang.
Also wir waren definitiv außerhalb bebauter Ortsteile und von unbeaufsichtigt kann ja wohl auch keine Rede sein. Sie haben niemanden belästigt. Cosy hat regelrecht Raum auf dieser Erde in Anspruch genommen, weil sie sich nicht in Luft auflösen kann. Auf dem Weg kommen immer mal Autos (vielleicht 3 pro Stunde), die zum Flugplatz oder zur Mutterkuhgesellschaft wollen. Die fahren aber immer langsam (geht auch nicht anders). Da war es bisher nie ein Problem, die Hunde schnell genug anzuleinen, zumal sie meistens nicht weit weg von mir sind.
Ich hoffe, dass er jetzt nicht anfängt um im Dorf rumfragt und falsche Geschichten verstreut. Auch wenn ich mir keines Unrechtes bewusst bin, so was brauch ich nicht. Außerdem habe ich immer Angst, dass solche Menschen auf die Idee kommen und Giftköder auslegen oder so...