Ob Bente mich wohl mag????
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Re: Ob Bente mich wohl mag????
....deine Bente ist schon etwas ganz Besonderes:streichel:
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Re: Ob Bente mich wohl mag????
bazie hat geschrieben:....deine Bente ist schon etwas ganz Besonderes:streichel:
Dankeschön.......




Liebe Grüße, Andrea mit der geprüften Assistenzhündin Jikke

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Re: Ob Bente mich wohl mag????
Cool, das ist sicher totale Abwechslung für so manche Schüler!
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Re: Ob Bente mich wohl mag????
Für manche Schüler ist Bente der Fels in der Brandung....zu denen bekomme ich nur über sie überhaupt einen Zugangwatlnaddel hat geschrieben:Cool, das ist sicher totale Abwechslung für so manche Schüler!

Liebe Grüße, Andrea mit der geprüften Assistenzhündin Jikke

Re: Ob Bente mich wohl mag????
Also, das würde mich aus persönlichen Gründen auch interessieren.
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Re: Ob Bente mich wohl mag????
Paula hat geschrieben:Ich will auch einen Hund in der Schule!!!![]()
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Braucht man eigentlich eine Sondergenehmigung um einen Hund mit in die Schule zu nehmen? Und ist das nur für Lehrer erlaubt oder dürfte das auch ein Schüler, wenn er z.B. auf den Hund angewiesen ist, also so in der Art wie bei dir? Und muss der Hund dafür irgendwie eine BH-Prüfung oder so gemacht haben?
Hach, Fragen über Fragen, aber ich finde das Thema spannend.
Nein, eine Sondergenehmigung von der Schulbehörde braucht man nicht, wenn der Hundeführer selbst auf die Hilfe des Hundes angewiesen ist, was ja bei einem Assistenzhund der Fall ist. Hier hat der Schulleiter der jeweiligen Schule das sog. Hausrecht. Es macht also Sinn, ihn zu fragen,ob er damit einverstanden ist, dass der Hund immer dabei ist. Darüber hinaus wäre es aber auch so, wenn er dagegen wäre, dürfte der die Mitnahme des Assistenzhundes nicht verbieten, da er ja mit einem Blindenführhund vor dem Gesetz gleichgestellt ist und somit einen "Freifahrtschein" besitzt. Einem Blinden verbietet man ja auch nicht die Mitnahme seines Hundes!

Anders ist es, wenn ein Hund aus rein pädogogischen Zwecken im Unterricht eingesetzt werden soll. Dann hat natürlich auch der Schulleiter das Hausrecht und kann darüber entscheiden, ob er das will oder nicht. Wenn er nicht damit einverstanden ist, dann arbeitet eben auch kein Hund im Unterricht mit. Je nach Bundesland schiebt auch die jeweilige Schulbehörde ein Projekt an und begleitet das, bei dem ein Hund im Unterricht aus pädagogischen Gründen eingesetzt wird.
Alle eingesetzten Hunde sollten natürlich über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Über die Art der Ausbildung entscheidet der jeweilige Einsatz des Hundes: Assistenzhunde haben eine andere Ausbildung als Therapiehunde usw. Eine BH-Prüfung ist in den allermeisten Fällen eine Voraussetzung.
Liebe Grüße, Andrea mit der geprüften Assistenzhündin Jikke

Re: Ob Bente mich wohl mag????
Danke dir Andrea,für deinen ausführlichen Bericht.