mal eine frage!
mein eddy wird erst nächsten monat tollwut geimpft. Es heist aber : Wichtiger Hinweis für Besucherhunde:
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Dann darf eddy garnicht hin oder? Oder gild das nur für den Austellern (wegen das in den klammern)?
Harlekinlady hat geschrieben:Hallo Diana,
das gilt für alle Hunde. Egal ob zum ausstellen oder nur zum zuschauen .
lg
Heike
Habe ich mir schon gedacht! Wäre auch dann unlogisch gewesen.
Dan darf er erst nächstes jahr mit.
Vieleicht gehe ich dann ohne ihn und bringe dan für ihn was mit.
Hallo aus bochum!1
Wann trefft ihr Euch genau????? Und wo????
Bitte um genauen Tag, Uhrzeit und Treffpunkt, muß ja erst die Wölfe und Wölfchen versorgen. Vielleich t habt ihr ja ein Erkennungszeichen!!
anscherf hat geschrieben:Hallo aus bochum!1
Wann trefft ihr Euch genau????? Und wo????
Bitte um genauen Tag, Uhrzeit und Treffpunkt, muß ja erst die Wölfe und Wölfchen versorgen. Vielleich t habt ihr ja ein Erkennungszeichen!!
Hmm, schlag was vor, solange es Freitag ist . Ich denke dich würd ich evtl. wiedererkennen, hab dich früher öfter bei der BG Recklinghausen vom DPK gesehen