Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

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Rohana
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Rohana »

Ja, aber welcher Veranstalter, welches Turnier?
Liebe Grüße von
Christiane, Mika und Shari

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Sammy-Jo
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Sammy-Jo »

Rohana hat geschrieben:
So Mai 15, 2022 11:49 am
Ja, aber welcher Veranstalter, welches Turnier?
Offizielles RO Turnier… zum Veranstalter sag ich jetzt noch nichts, da es für mich auch die ersten Infos diesbezüglich sind… aber du weißt ja wo Turniere angeboten werden…
Liebe Grüße Susanne mit KP „Jotti“ (*01.11.12) und CCD hhl „Jesse“ (*22.08.21), ZP „Sammy-Jo“ (18.3.2005-17.2.2021) und DP „Ingo“(22.7.1996-19.9.2010) im ♥️en

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Sammy-Jo
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Sammy-Jo »

Hier wird es schon konkreter ( auch RO Turnier )


Liebe Sportlerinnen und Sportler,

nachdem uns erste Fragen zur neuen Tierschutzhundeverordnung erreichten, machen wir als Veranstalter darauf aufmerksam, dass der Hundesportverein Flotte Pfoten Soest nicht Tierschutzbehörde ist.

Die für den Tierschutz zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Kreises Soest. Unsere Veranstaltung ist ordnungsgemäß angemeldet worden und daher ist jederzeit mit Kontrollen durch die zuständige Behörde zu rechnen, auch am kommenden Wochenende.

Diesbezüglich seien an dieser Stelle ein paar Hinweise erlaubt:

Der Aufenthalt des Hundes in einer Transportbox ist lediglich für den Transport von A nach B erlaubt, analog gilt die Vorschrift auch für das Belassen des Hundes im Kofferraum des PKW.

Es ist zudem verboten Hunde auf Prüfungen vorzustellen, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder bei denen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten sowie jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur für sich selbst sondern auch für uns ALS Veranstalter ein Bußgeld. Ebenfalls riskiert ihr durch ein derartiges Verhalten, dass die Veranstaltung durch die zuständige Behörde abgebrochen und vorzeitig beendet wird.

Bitte denkt daher an die Impfausweise sowie ggfls. an Gesundheitsbescheinigungen durch eure Ärzte etc.
Liebe Grüße Susanne mit KP „Jotti“ (*01.11.12) und CCD hhl „Jesse“ (*22.08.21), ZP „Sammy-Jo“ (18.3.2005-17.2.2021) und DP „Ingo“(22.7.1996-19.9.2010) im ♥️en

Rohana
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Rohana »

Da bin ich dann mal sehr gespannt, wie sich daraufhin die Starter verhalten.
Liebe Grüße von
Christiane, Mika und Shari

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Samsi
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Samsi »

Hat schon jemand von solchen Vorgaben bei anderen Turnieren/Sportveranstaltung als bei Rally Obedience Turnieren gehört? Das müsste jetzt das dritte Rally Obedience Turnier sein, von dem ich was von Vorgaben im Sinne der Tierschutzhundeverordnung gelesen habe, aber vom Hoopers oder Agility habe ich noch nichts in die Richtung gehört. Bei uns ist die Turniersaison ja auch im vollem Gange, aber weder bei den gerade stattgefundenen noch bei den bald bevorstehenden Turnieren gab es bisher eine Änderung oder andere Hinweise im Vergleich zum Vorjahr, dabei rechne ich da eigentlich bei jedem Turnier derzeit mit.
Liebe Grüße,
Steffi mit Paco, Sam, Pepe und Henry

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Sammy-Jo
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Sammy-Jo »

Jetzt geht es aber los…:


Wichtiger Hinweis zur Tierschutzhundeverordnung!

Bitte denkt an die Impfausweise sowie ggfls. bei den sogenannten Qualzuchthunden an eine Gesundheitsbescheinigung aus der hervorgeht, dass keine Hinweise auf das Vorliegen von Merkmalen gemäß § 10 Abs. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung festgestellt wurden.

Die Gesundheitsbescheinigung sollte mindestens folgenden Text enthalten:

Im Rahmen einer tierärztlichen klinischen Untersuchung wurde am Datum festgestellt, dass bei dem untersuchten Hund, Name, Rasse, Geschlecht, Chipnummer keine Hinweise auf das Vorliegen von Merkmalen gemäß § 10 Abs. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung festgestellt wurden.

Datum, Unterschrift des Tierarztes


FAQ´s zur Tierschutzhundeverordnung!
Dürfen sich Hunde tagsüber in der Hundebox aufhalten?
Die Hunde können in geschlossenen Boxen transportiert werden und sich auch während der Prüfung in die Box zurückziehen und ausruhen. Es ist darauf zu achten, dass dies nur über einen begrenzten Zeitraum möglich ist und die Hunde ausreichend Auslauf erhalten. Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht des Hundesportlers ist nicht gestattet.

Dürfen Merle Hunde an der Sportveranstaltung teilnehmen?
Merle-Hunde dürfen teilnehmen, wenn sie keine Schmerzen, Schäden oder Leiden aufweisen. Hierfür ist ein Allgemeines tierärztliches Untersuchungsformular notwendig.

Dürfen Hunde mit Natural Bobtails (NBT) teilnehmen?
Neben einem Gentest, der nachweist, dass es sich um einen NBT handelt, muss zusätzlich bestätigt werden, dass der Schwanz des Hundes nicht operativ gekürzt und der Schwanz muss mindestens die Afterregion bedecken können.

Dürfen Hunde mit nicht vollständig nachgewachsenen Vibrissen teilnehmen?
Es war auch vor Änderung der Tierschutzhundeverordnung nicht zulässig, die Vibrissen abzuscheren (Amputationsverbot). Für das bevorstehende Rotkäppchenturnier wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt ein Start nur mit vollständigen Vibrissen akzeptiert.

Dürfen Hunde mit altersbedingtem Glaukom teilnehmen?
Hat der Hund ein Glaukom, darf er nur ausgestellt werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt, dass die Ursache des Glaukoms nicht angeborenen ist.

Dürfen Hunde mit Patella Grad 1 teilnehmen?
Ja, wenn sich bei der Allgemeinuntersuchung kein Hinweis auf Leiden, Schmerzen oder Schäden ergibt .


Hat sich dieses Turnier für uns wohl erledigt…
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Iska
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Iska »

wenn das mit dem vollständig nachgewachsen kommt, müssen bisher geschorenen Hunde wohl noch ganz schön lange aussetzen… 👀 so wie ich das im Rahmen einer Ausstellungsvorgabe gelesen hatte, zählt das erst, wenn die Vibrissen eine richtige Spitze am Ende zeigen und kein „stumpfes“ Ende mehr…
und davon hat Fani derzeit genau eine….🙃 also von den dickeren jetzt.
bei einer anderen Ausstellung las ich, dass es im Sommer wohl noch eine Übergangsfrist gäbe für die stumpfen Enden… aber ab November wohl nicht mehr…?
viele Grüße
Sybille mit Morris; Fani Flausch, Paule, Olli & Iska im Herzen

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Sammy-Jo
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Sammy-Jo »

Iska hat geschrieben:
Mo Mai 16, 2022 2:37 pm
wenn das mit dem vollständig nachgewachsen kommt, müssen bisher geschorenen Hunde wohl noch ganz schön lange aussetzen… 👀 so wie ich das im Rahmen einer Ausstellungsvorgabe gelesen hatte, zählt das erst, wenn die Vibrissen eine richtige Spitze am Ende zeigen und kein „stumpfes“ Ende mehr…
und davon hat Fani derzeit genau eine….🙃 also von den dickeren jetzt.
bei einer anderen Ausstellung las ich, dass es im Sommer wohl noch eine Übergangsfrist gäbe für die stumpfen Enden… aber ab November wohl nicht mehr…?

Danke für deinen Beitrag, Sybille…

aber ich glaube, das wird auch die Hundesportvereine und -schulen betreffen… bevor ein Kommando ausgesprochen wird, muss erstmal geklärt werden, ob der Hund gesund ist und das auch umsetzen kann … ist der Hund überhaupt in der Lage und kann er das von seinen körperlichen Vorraussetzungen… wer will das beurteilen…

Da muss ja schon beim Training ein Attest verlangt werden…

Habe meiner Trainerin, zu der wir 1-2x im Monat gehen gesagt, dass ich beim nächsten TA-Besuch für Jesse ein Attest mitbringe …
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Dorosi
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Dorosi »

Bei Change.org gibt es eine Petition, deren Ziel eine verbindliche und vor allem handhabbare Regelung zu der neuen Tierschutzhundeverordnung erzielen will. Ich habe bereits unterschrieben. Hier füge ich den Link an:
https://chng.it/WbGGX9yKth
Ich hoffe auf Erfolg, damit dies Hin und Her und die unterschiedliche Auslegung der neuen Vorschriften aufhört und in geregelte Bahnen geführt wird.
Viele Grüsse von Sigrid mit Krümel und Keks sowie Baxter immer im Herzen

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Isi
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Isi »

Ich kopiere es mal herein, damit es nicht untergeht und die Interessierten besser erreicht. Geht um Offenburg im Juli:
Lalilo hat geschrieben:
Di Jun 14, 2022 9:22 am
Es war bereits vor der Änderung der Tierschutzhundeverordnung nicht zulässig die Vibrissen abzuscheren (Amputationsverbot). Für die Juliausstellung werden deutlich nachwachsende Vibrissen akzeptiert. Für alle weiteren Ausstellungen in Baden-Württemberg dürfen nur Hunde mit vollständigen Vibrissen ausgestellt werden.

Das habe ich gerade gelesen auf VDHBW für die Ausstellung in Offenburg. Vielleicht wurde es hier ja schon geschrieben, ich habe nicht alles gelesen.

ebenso das:

Sehr geehrte Aussteller,
liebe Hundefreunde,

um Unsicherheit und Missverständnisse auszuräumen sehe ich mich zu diesem Hinweis genötigt und freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Verhandlungen mit dem Veterinäramt in Offenburg sehr positiv verlaufen und die Auflagen für unsere Ausstellung sehr moderat ausgefallen und durchaus in unserem Sinne sind. Auch die Einlasskontrolle kann weiterhin wie bisher durch uns durchgeführt werden. Dies zeigt wie unendlich groß die Spanne der Auslegung der neuen Hundeschutzverordnung ausfallen kann. Es lohnt sich also in Baden-Württemberg auszustellen. Ich freue mich, Sie in Offenburg zu sehen.

Nur so zur Info.

Ich bin immer gerne in die März-Ausstellung nach Offenburg gegangen, mal sehen ob ich dieses Jahr im Juli auch fahre. Kommt auch aufs Wetter drauf an, in Offenburg wird es gerne sehr warm, da bleibe ich der Veranstaltung dann eher fern.
...mit Großpudel Greta *11.5.21 an der Seite und Joy im Herzen.
Vom Glück mit Greta: https://shorturl.at/BCIL7

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Annitante
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Annitante »

Ich hab gelesen, dass es für die Bundessiegerzuchtschau durch das Veterinäramt Nürnberg Vorgaben für die Boxengröße gibt. Hier findet man dazu Infos:

https://www.schaeferhunde.de/bsz/news-d ... schau-2022

Es gibt weitere Auflagen zu den Boxen. Die Infos findet man hier:

https://www.schaeferhunde.de/bsz/news-d ... schau-2022

Und dann hier klicken:

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Anne mit Einstein

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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Annitante »

Hiernach sei die Unterbringung in Transportboxen (im Hänger oder im Auto) nicht von der TierschutzHundeverordnung gedeckt. Aber wird nur unter Auflagen erlaubt. Soweit mein Verständnis.
Anne mit Einstein

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jojojojobounty
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von jojojojobounty »

Diese Regeln …. so ein …

Würde dies auf jeglichen Transport und Verbleib angewandt werden, müssten wir uns ein neues Auto kaufen. Wir haben einen Ford Focus, keinen Smart o.ä.

Bei der Arbeit ratzt Emil auch mal bis Mittags in seiner Box durch. So kuschelig und sicher, da kann er richtig runterfahren.
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Isi
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von Isi »

Ich mache auch nicht alle 2 Std. Pause bei der Fahrt, um den Hund 30 Min zu bewegen.
Und dann soll man das noch dokumentieren, ähnlich einer Toilettenreinigungs-Liste :wink: und beim Kontrollpunkt auch noch mal vorbei, samt Doku, wow.
Ob das Standard wird? Ob man sich daran gewöhnt, es irgendwann dazu gehört, normal erscheint?

Für mich wieder: Im Kern was dran, aber in der Ausführung übertrieben.
Einige haben übertrieben und nun müssen es alle ausbaden.

Halsbänder unter 3cm sind auch verboten, steht da. Dann dürfte man keine dünne Showleine samt Mini-Halsband sehen.


Mit einer Kiste im Büro, die zudem offen ist, ist es ja was anderes als mit einer Autobox.
Und ich würde auch alleine im Auto lassen und mit im Auto sein unterscheiden. Einfach weil man dann die Chance hat mitzukriegen, wenn es dem Hund nicht gutgeht, er mal raus muss aus der Box.
- Ich hatte das ja schon mal an anderer Stelle thematisiert. Wenn das Teil der neuen Hundeverordnung ist, bekomme ich an manchen Arbeitstagen ein Problem. Ich bin selbständig und nutze das Auto auch als fahrende Hundehütte. Dann ist der Hund allerdings frei auf dem Rücksitz, ohne Box. Dennoch, ich glaube, alleine "Hund im Auto lassen" könnte noch zum Thema werden, Box erstrecht.
Bei Autoboxen finde ich noch schwierig, dass der Hund in denen doch verletzungsgefährdet ist, wenn die Box größer ist, er da drin mehr rumfliegt, oder?
...mit Großpudel Greta *11.5.21 an der Seite und Joy im Herzen.
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jojojojobounty
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV

Beitrag von jojojojobounty »

Unsere Box ist im Büro geschlossen … im Sinne aller Beteiligten. Auch wenn ich in einem Meeting bin zu dem ich ihn nicht mitnehme.
Natürlich ist das im Zweifel nicht vergleichbar mit einem einsamen Verbleib im Auto.
Bei Übertemperatur hilft es aber auch nicht alle 2h vorbeizuschauen. Und die Temperaturentwicklung im Auto liegt oft auch außerhalb der Vorstellungskraft vieler Hundehalter.

Im Auto empfinde ich die Box als deutlich geschickter als keine Box. Wir haben die größte auffindbare Box für die Rückbank. (Wie gesagt, dennoch laut der Regeln zu klein, obwohl schon manch einer uns fragte, ob die nicht zu groß sei …).
Warum Box?
- Es hindert Leute daran ihn im Auto zu sehen und auf dumme Gedanken zu kommen, wie an die Scheibe zu klopfen (hatten Bekannte von uns mit Hund mehrfach schon - auch wenn sie noch im Auto saßen).
- Sicherheit im Falle eines Unfalls.
- Komfort - definierte Wohlfühlzone …

Wenn wir in den Urlaub fahren, bin grundsätzlich ich für Pausen verantwortlich:
- Hunger, Pipi, Durst 🤷🏼‍♀️
Emil rührt sich seltenst und schläft. Oft fragen wir uns aus Spaß, ob wir ihn wirklich mitgenommen haben.
Liebe Grüße von Johanna🧍🏼‍♀️mit Großpudel Emil 🐩

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