Mable hat geschrieben:
Jetzt wurde aus der 2010 eine 2012 in der Tierklinik gemacht und ich frag mich nun die ganze Zeit wann ich damit das erste mal Ärger kriege wenn ich den Tollwut-Schutz zeigen muss....
Du bekommst überhaupt von niemenden Ärger. Da kannst du ganz unbesorgt sein: in Deutschland gibt es K E I N E Impfpflicht! Wenn du auf eine Ausstellung möchtest (als Gast mit Hund oder zum Ausstellen), dann reicht eine gültige Tollwutimpfung. Gültig ist sie, wenn das Datum im EU-Pass noch nicht abgelaufen ist. Wenn als bis 2012 eingetragen ist, dann ist dein Hund bis zu diesem Zeitpunkt anerkannt und gültig geimpft. Dasselbe gilt, wenn du mit ihm in ein EU-Land reisen möchtest. Allein ausschlaggebend ist die eingetragene Gültigkeit, ob das nun ein Jahr oder drei Jahre in der Zukunft liegt!
Hilfreich ist es aber, bei der nächsten Änderung darauf zu achten, dass einfach ein neues Datum unter das alte (ohne neu zu spritzen) handschriftlich eingetragen wird mit Stempel von der Praxis.
Es kann ja jeder mal in den Impfausweis schauen, wie lange die Tollwutimpfung als gültig eingetragen ist...