Info zur Tollwutimpfung von Pfizer

Erfahrungsaustausch bei Krankheiten.
Benutzeravatar
Holly
Große-Nase
Beiträge: 1518
Registriert: Fr Jan 20, 2006 4:46 pm

Beitrag von Holly »

Hi Silvana,

nur mal eine Frage, bloß aus Neugier/Interesse. Die TA, von der du einen Hovi bekommen hast, war das Frau Dr. W.???
Es grüßen Vera und ihre 2 Bild

Yvonne

Beitrag von Yvonne »

Silvana hat geschrieben: Wer die Schweiz mit seinem Hund verlassen will muss JEDES Jahr die Tollwutimpfung wiederholen!

Wenn aber in Deutschland nur alle drei Jahre geimpft werden muss, für welches Land halte ich dann die Bestimmungen ein?
Nicht ganz richtig, um die Schweiz zu verlassen musst du nicht mehr jedes Jahr impfen, denn in der EU gilt die Regelung (nach der neuen Verordnung) das du eine gültige TW-Impfung haben musst, in der Schweiz gibt es schon Jahrelang 2 und 3-jährige gültige Impfstoffe und vom TA muss diese Gültigkeit im Heimtierausweis (den die Schweiz ja auch ausstellt) eingetragen werden.

D.h. eine 2 oder 3 jährige Impfung würde ausreichen.

ABER du darfst nicht mehr in die Schweiz hinein!!!!!! Die Schweiz verlangt zur Einreise die jährliche Impfung.

Etliche Leute (Schweizer und Nicht-Schweizer) haben das bvet angeschrieben, jeder für sich um denen zu zeigen das es einem nicht egal ist, was die Schweiz da macht, man bekommt zwar so ein Standardantwort- Ausredeschreiben aber der stetige Tropfen hölt den Stein und früher oder später werden sie sich anpassen und wenn ich mich nun richtig entsinne (schau ich nächste Woche gerne nach, nun fahr ich für ein paar Tage weg und muss weiter packen) ist im Herbst irgendeine Versammlung auf der sie das diskutieren wollen.

D.h. würde ICH in der Schweiz leben, würde ICH wie folgt handeln:
Das bvet anschreiben, damit die wissen das es mir nicht egal ist was die machen.
Meinen Hund bei der nächsten Impfung mit einem Impfstoff impfen lassen der länger hält und dies vom TA im Heimtierausweis eintragen lassen (vorher abklären das es gemacht wird, nicht nachher).
Denn wenn dann die Genehmigung kommt, das man auch mit einer Mehrjahresimpfung in die Schweiz einreisen darf.
Kommt die Genehmigung nicht, kann man immer noch im nächsten Jahr nachimpfen.

Pudelfreundin_Doris
Supernase
Beiträge: 3238
Registriert: Mi Jan 18, 2006 8:42 am
Wohnort: Österreich
Kontaktdaten:

Beitrag von Pudelfreundin_Doris »

Auch in Österreich muss jetzt nur alle 3 Jahre ein Auffrischungsimpfung gemacht werden:
Seit ca. März 2007 hat die Firma Intervet für ihren Tollwutimpfstoff Nobivac T die Zulassung für Österreich auf 3 Jahre Mindestwirkdauer, d.h., dass nur mehr alle drei Jahre der Hund zur Tollwutimpfung muss (gilt auch für Kombi-Impfstoffe, die bei der Fa. Intervet od. AGES PharmMed, Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Tel.: 050 555) zu erfragen sind.
Auszüge aus einem Schreiben von der "Abteilung IV/B/5 - Tiergesundheit, Handel mit lebenden Tieren und Veterinärrecht Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend"
Grundsätzlich ist eine gültige Tollwutimpfung für die Einreise von über 12 Wochen alten Hunden, Katzen und Frettchen aus EU Mitgliedstaaten bzw. aus Drittstaaten erforderlich. EU Heimtierausweise aus anderen EU Mitgliedstaaten werden in Österreich amtlich anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung richtet sich dabei - für in- und ausländische Tiere gleichermaßen - nach den Vorschriften des Herstellers (wie dies die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 für diese Tiere im Reiseverkehr vorsieht).

[...]Von Seiten des Ministeriums ist beabsichtigt, die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung noch dieses Jahr dahingehend zu novellieren, dass auch bei Hunde- und Katzenausstellungen in Hinkunft nur mehr ein "gültige Tollwutschutzimpfung" ohne nähere Angabe des Zeitraumes der Wiederholungsimpfung verlangt wird.
Liebe Grüße
Doris
Bild

Benutzeravatar
Judith
Site Admin
Beiträge: 4953
Registriert: Sa Apr 23, 2005 7:03 pm
Wohnort: Nalbach
Kontaktdaten:

Beitrag von Judith »

Und wie ist es jetzt auf Ausstellungen?

Werden da jetzt endlich diese Impfungen akzeptiert oder muss da immer noch jedes Jahr die Tollwutimpfung gemacht werden? Blick da nicht wirklich durch.
:oops: :roll:
LG
Judith und die Funpudel

Bild

Pudelfreundin_Doris
Supernase
Beiträge: 3238
Registriert: Mi Jan 18, 2006 8:42 am
Wohnort: Österreich
Kontaktdaten:

Beitrag von Pudelfreundin_Doris »

Judith hat geschrieben:Und wie ist es jetzt auf Ausstellungen?

Werden da jetzt endlich diese Impfungen akzeptiert oder muss da immer noch jedes Jahr die Tollwutimpfung gemacht werden? Blick da nicht wirklich durch.
:oops: :roll:
Wenn wie in dem Schreiben angekündigt die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung dieses Jahr noch novelliert wird, dann werden die "3-Jahres Impfungen" anerkannt bzw. es wird nur mehr darauf geachtet, ob noch Impfschutz besteht (laut eintrag im Impfpass) und nicht darauf wann das letzte Mal geimpft worden ist. Bis jetzt musste man noch jedes Jahr impfen lassen.

LG Doris
Bild

Yvonne

Beitrag von Yvonne »

Judith hat geschrieben:Und wie ist es jetzt auf Ausstellungen?

Werden da jetzt endlich diese Impfungen akzeptiert oder muss da immer noch jedes Jahr die Tollwutimpfung gemacht werden? Blick da nicht wirklich durch.
:oops: :roll:
Auf den großen VDH Veranstaltungen in Dortmund waren die 3 Jahre anerkannt. Es steht dann nur drin, gültig 1 Jahr oder wie im Impfpass eingetragen (oder so ähnlich, hab es aus dem Kopf geschrieben).
Jede andere CAC oder CACIB hat eine eigene Schauleitung und diese darf die Impfbedingungen bestimmen.
Also es liegt auch an allen die mit Hunden auf Ausstellungen gehen oder gehen möchten ob als Aussteller oder Besucher, einfach mal ne email hinschreiben, wenn die eine längere Gültigkeit nicht anerkennen, höflich, aber ruhig auch Sachen schreiben wie sowas will man nicht unterstützen und kommt nicht auf die Ausstellung. Außer man möchte wirkloch dort ausstellen und muss sich anmelden können die das eh nicht nachprüfen, also kann man ruhig flunkern.

In einem anderen Forum haben wir die Leute gebeten das Schweizer Bundesveterinäramt anzuschreiben, sie mögen doch bitte eine längere Gültigkeit für die Einreise anerkennen. Anfangs kamen nich Standardantworten mit dem Inhalt ist nicht möglich, später dann sie überlegen es, dann sind am umsetzen und schlussendlich wurde es wirklich umgesetzt.
Also JEDER EINZELEN kann wirklich was bewegen, denn viele einzelne machen eben die Masse aus.

Benutzeravatar
Judith
Site Admin
Beiträge: 4953
Registriert: Sa Apr 23, 2005 7:03 pm
Wohnort: Nalbach
Kontaktdaten:

Beitrag von Judith »

Danke für Eure Antworten.

Dann werd ich denen mal auf den "Senkel" fallen :lol: , soweit ich das nämlich nachverfolgen kann, steht auf der Anmeldung immer, dass die gültige Tollwutimpfung mindestens 3 Wochen und längstens 1 Jahr alt sein darf.
LG
Judith und die Funpudel

Bild

Benutzeravatar
Cindy
Supernase
Beiträge: 3260
Registriert: Di Jan 10, 2006 7:34 pm

Beitrag von Cindy »

HI Judith,

wie Yvonne geschrieben hat, in D gilt für die grossen VDH-Ausstellungen, dass der Impfschutz max. 1 Jahr oder entsprechend der Angaben im Impfpass sein muss.
Der VDH hat allen seinen Zuchtverbänden empfohlen, diese Regelung zu übernehmen.

Kann natürlich sein, dass manche Zuchtverbände beim Drucken der Ausschreibungen diesen Passus nicht geändert haben.

Nachfragen ist da die beste Lösung.
Viele Grüße
Cindy


"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du dir vertraut gemacht hast!" (Le petit prince, Antoine de Saint-Exupéry)

Yvonne

Beitrag von Yvonne »

Hallo Judith,

manchmal muss man aber auch gut lesen, hab jetzt mal den genauen Text herausgesucht, der für die meisten (nicht unbedingt allen, wie gesagt kommt auf die Schauleitung an) CACIB's gilt. IN diesem Fall für die noch bevorstehende CACIB in Stuttgart:
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.

Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Wirklich interessant ist der fettgedruckte Teil!
Aber die Klubschauen haben meist nur die Einjährige Gültigkeit und da wäre es wichtig, das möglichst viele ihre Pudelklubs immer wieder mal ne email schreiben.

Benutzeravatar
Judith
Site Admin
Beiträge: 4953
Registriert: Sa Apr 23, 2005 7:03 pm
Wohnort: Nalbach
Kontaktdaten:

Beitrag von Judith »

CACIB dürfen wir ja nicht ausstellen :roll: (Blata) und auf den CAC-Anmeldungen steht nur die einjährige Gültigkeit.

Muss man wohl wirklich immer nachfragen, bis dieser Passus geändert ist.
LG
Judith und die Funpudel

Bild

Antworten

Zurück zu „Allgemeines zu Krankheiten“