Tollwutimpfung
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Tollwutimpfung
Huhu
benötigt man die vorgeschrieben TW-Impfung IMMER, egal ob es sich nun um einen CACIB, eine CAC, im freien oder in der Halle handelt? Als Zuschauer.
Weil Axels TW-Impfung ist abgelaufen und wir ham das zu spät bemerkt, wollten ihn eigentlich die Woche noch impfen lassen, jetzt kam uns aber der Reizhusten in die Quere und ich wollte ihn eigentlich am Samstag mit auf die Austellung nehmen...
Weiß da wer bescheid...?
benötigt man die vorgeschrieben TW-Impfung IMMER, egal ob es sich nun um einen CACIB, eine CAC, im freien oder in der Halle handelt? Als Zuschauer.
Weil Axels TW-Impfung ist abgelaufen und wir ham das zu spät bemerkt, wollten ihn eigentlich die Woche noch impfen lassen, jetzt kam uns aber der Reizhusten in die Quere und ich wollte ihn eigentlich am Samstag mit auf die Austellung nehmen...
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Auf Wiedersehen, du kleiner Afghanenhüter! Axel 18.6.1995 - 6.7.2011
http://www.kleinesonne.wordpress.com
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Ok danke, er kommt eh ned mit... Er soll erstma seine Erkältung auskurieren...
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grrr hätte den Pass natürlich NICHT gebraucht... Man hat mich das geärgert... Noch dazu war unsere Züchterin top ausgerichtet, da hätte Axel ohne Probleme mitgekonnt, hät immer ein schönes pläzchen gehabt... Nunja, nächstes mal kommt er mit, impfen lass ma ihn ja eh...
Auf Wiedersehen, du kleiner Afghanenhüter! Axel 18.6.1995 - 6.7.2011
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Ja, wir gehen nach Salzburg und ich freue mich schon darauf, vielleicht einige bekannte Pudelaussteller wieder zu sehen!Pudelfreundin_Doris hat geschrieben:Auf welche Ausstellung geht ihr? IHA Salzburg?Tina hat geschrieben:So ist es nun mal - habe heute meinen Wuschel für eine Ausstellung angemeldet und da stand diese Verordnung drin.
LG Doris
... und da sind Impfpässe absolut Pflicht, sonst wird man dort nicht reingelassen!
Vielleicht fragst du doch das nächste mal besser deine Züchterin wie das bei euch da so abläuft liebe Ela
Achte doch bitte drauf das du ihn mit einem Tollwutimpfstoff impfen läßt der schpn für 3 Jahre zugelassen ist, dann hast du dieses Problem 3 Jahre nicht mehraxELA hat geschrieben:grrr hätte den Pass natürlich NICHT gebraucht... Man hat mich das geärgert... Noch dazu war unsere Züchterin top ausgerichtet, da hätte Axel ohne Probleme mitgekonnt, hät immer ein schönes pläzchen gehabt... Nunja, nächstes mal kommt er mit, impfen lass ma ihn ja eh...
Im neuesten UP steht jetzt aber Folgendes (gültig für die Ausstellung in Dortmund nach Aussage des dortigen Veterinäramtes:)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig.(für in Deutschland abgegebene Impfstoffe gilt derzeit eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, so dass eine längere Gültigkeitsdauer derzeit nur bei im Ausland geimpften Hunden geltend gemacht werden kann.)
Fest steht, dass nach Aussage des Ministeriums derzeit keine Änderungen der jeweiligen Gültigkeitsdauer durch die Hersteller geplant sei. Dieses wurde uns über das Veterinäramt Dortmund mitgeteilt.
>>>> entweder -- krasse Fehlinfo des DPK oder --- des Dortmunder Veterinäramtes --- bedeutet aber --- dass jeder, der im Mai dorthin will, die Sache tunlichst vorher klärt ??
Im Moment herrscht offensichtlich ein Vakuum ! Aber noch ist ja keine der alten Impfungen älter als 12 Monate.
MfG Karin
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig.(für in Deutschland abgegebene Impfstoffe gilt derzeit eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, so dass eine längere Gültigkeitsdauer derzeit nur bei im Ausland geimpften Hunden geltend gemacht werden kann.)
Fest steht, dass nach Aussage des Ministeriums derzeit keine Änderungen der jeweiligen Gültigkeitsdauer durch die Hersteller geplant sei. Dieses wurde uns über das Veterinäramt Dortmund mitgeteilt.
>>>> entweder -- krasse Fehlinfo des DPK oder --- des Dortmunder Veterinäramtes --- bedeutet aber --- dass jeder, der im Mai dorthin will, die Sache tunlichst vorher klärt ??
Im Moment herrscht offensichtlich ein Vakuum ! Aber noch ist ja keine der alten Impfungen älter als 12 Monate.
MfG Karin
Hallo Karin,
für die Ausstellungen in Dortmund handelt es sich um Fehlinformation des DPK, aber ich bin mir sicher keine absichtige, denn da diese Neuerung nicht allzulange her ist, ist es schwierig Leute ans Telefon oder vor den Computer zu bekommen, sie sich auch schon auskennen und die richtige Information verbreiten:
http://zuchtschau.vdh.de/europasieger_2 ... vdh_zo.php
Zitat aus diesem Link:
Jede Zuchtschauleitung kann ihre eigenen Regeln aufstellen (sie können jede Impfung vorschreiben die sie wollen), d.h. nicht für jede Ausstellung muss schon die 3jährige Gültigkeit gelten, es gilt auf alle Fälle für die Dortmunder Ausstellungen, da der VDH hier auch die Zuchtschauleitung hat, aber wie gesagt mit den 3 Jahresimpfstoffen macht ihr nichts verkehrt, es sind die gleichen Impstoffe wie eh und jeh, nur haben die Hersteller beim Paul-Ehrlich-Institut eine 3-jährige Gültigkeit beantragt und erhalten. Wie ich bereits erwähnte, jeder der zweifelt hat auf alle Fälle 1 Jahr Ruhe wie bisher auch und bis dahin könnte eben allen die Neuerung bekannt und umgesetzt sein.
Neu ist übrigens auch die 3 Wochen Frist bei Neuimpfung oder wenn die alte Impfung abgelaufen ist, vorher war es ja 1 Monat.
für die Ausstellungen in Dortmund handelt es sich um Fehlinformation des DPK, aber ich bin mir sicher keine absichtige, denn da diese Neuerung nicht allzulange her ist, ist es schwierig Leute ans Telefon oder vor den Computer zu bekommen, sie sich auch schon auskennen und die richtige Information verbreiten:
http://zuchtschau.vdh.de/europasieger_2 ... vdh_zo.php
Zitat aus diesem Link:
Tatsache ist, das eine schnelle und richtige Verbreitung der Infos nicht stattfindet, aber laßt eure Hunde trotzdem mit einem Impfstoff impfen der eine 3 jährige Gültigkeit hat welche auch vom TA in den EU-Heimtierausweis unter Gültig bis: richtig eingetragen wird (kontrolliert das gleich in der Praxis) denn er gilt 3 Jahre und 1 Jahr lang müßt ihr euch definitiv keine Gedanken mehr machen und ich hoffe das bis dahin wirklich überall die richtigen Infos angekommen sind und entsprechend auch bekannt sind.Auszug aus der Amtsveterinär-Anordnung:
Die Veranstaltung wird vom Amtstierarzt überwacht. Seinen Anordnungen
ist von der Veranstaltungsleitung (und von den Teilnehmern) Folge zu leisten.
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Jede Zuchtschauleitung kann ihre eigenen Regeln aufstellen (sie können jede Impfung vorschreiben die sie wollen), d.h. nicht für jede Ausstellung muss schon die 3jährige Gültigkeit gelten, es gilt auf alle Fälle für die Dortmunder Ausstellungen, da der VDH hier auch die Zuchtschauleitung hat, aber wie gesagt mit den 3 Jahresimpfstoffen macht ihr nichts verkehrt, es sind die gleichen Impstoffe wie eh und jeh, nur haben die Hersteller beim Paul-Ehrlich-Institut eine 3-jährige Gültigkeit beantragt und erhalten. Wie ich bereits erwähnte, jeder der zweifelt hat auf alle Fälle 1 Jahr Ruhe wie bisher auch und bis dahin könnte eben allen die Neuerung bekannt und umgesetzt sein.
Neu ist übrigens auch die 3 Wochen Frist bei Neuimpfung oder wenn die alte Impfung abgelaufen ist, vorher war es ja 1 Monat.
Hi zusammen,
@Karin
ihr müsst bei solchen Informationen, v.a. wenn bekannt ist, dass sich gerade was ändert, IMMER die Drucklegung etc. mit einbeziehen.
Die 3-Jahres-Impfstoffe sind in D erst seit Mitte/Ende Februar zugelassen. Ich habe den UP nicht, aber mW erscheint er alle 2 Monate? Das heisst, die neueste Ausgabe wäre März/April vermutlich. Und die dürfte spätestens Anfang Februar für den Druck fertiggemacht worden sein. Dann wäre das also keine Fehlinfo des DPK sondern schlicht und ergreifend der damalige Wissensstand.
Yvonne hat ja schon den Link für die ESZ vom VDH angegeben.
Für dieses Jahr würde ich allgemein empfehlen, grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der jeweiligen Ausstellungsleitung etc. anzufragen. Vorausgesetzt man hat einen Hund, auf den der Fall mit der Mehr-Jahres-Impfung zutrifft. Was derzeit innerhalb von D wohl noch die wenigsten sein dürften. Alle anderen Hunde müssen dieses Jahr ja sowieso nochmal geimpft werden. Und für nächstes Jahr dürfte die Sachlage dann wieder klar sein.
Viele Grüße
Cindy
@Karin
ihr müsst bei solchen Informationen, v.a. wenn bekannt ist, dass sich gerade was ändert, IMMER die Drucklegung etc. mit einbeziehen.
Die 3-Jahres-Impfstoffe sind in D erst seit Mitte/Ende Februar zugelassen. Ich habe den UP nicht, aber mW erscheint er alle 2 Monate? Das heisst, die neueste Ausgabe wäre März/April vermutlich. Und die dürfte spätestens Anfang Februar für den Druck fertiggemacht worden sein. Dann wäre das also keine Fehlinfo des DPK sondern schlicht und ergreifend der damalige Wissensstand.
Yvonne hat ja schon den Link für die ESZ vom VDH angegeben.
Für dieses Jahr würde ich allgemein empfehlen, grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der jeweiligen Ausstellungsleitung etc. anzufragen. Vorausgesetzt man hat einen Hund, auf den der Fall mit der Mehr-Jahres-Impfung zutrifft. Was derzeit innerhalb von D wohl noch die wenigsten sein dürften. Alle anderen Hunde müssen dieses Jahr ja sowieso nochmal geimpft werden. Und für nächstes Jahr dürfte die Sachlage dann wieder klar sein.
Viele Grüße
Cindy
@ Yvonne -- Danke für die klärenden Worte
@ Cindy ---- klar, obwohl Erscheinungsdatum 7.April eigentlich Zeit genug bietet, aber nicht der Leser, sondern der Herausgeber sollte in diesen Fällen seine Informationen "unter Vorbehalt" wegen noch anstehender Änderungen herausgeben?
Oder habe ich wieder zu hohe Ansprüche an den Informationsgehalt solcher Aussagen?
MfG Karin
@ Cindy ---- klar, obwohl Erscheinungsdatum 7.April eigentlich Zeit genug bietet, aber nicht der Leser, sondern der Herausgeber sollte in diesen Fällen seine Informationen "unter Vorbehalt" wegen noch anstehender Änderungen herausgeben?
Oder habe ich wieder zu hohe Ansprüche an den Informationsgehalt solcher Aussagen?
MfG Karin